Autonomes Fahren

Betriebsbereichsgenehmigungen für autonome und ferngelenkte Fahrzeuge

Sicher und
kontrolliert
Deutschland nimmt beim autonomen und ferngelenkten Fahren eine führende Rolle ein. Die Landesbaudirektion Bayern erteilt Betriebsbereichsgenehmigungen für solche Fahrzeuge auf allen Straßen außer Autobahnen. Nach KBA-Typengenehmigung können Hersteller eine Betriebserlaubnis beantragen, nachdem strenge Tests bestanden wurden. Autonome Fahrzeuge fahren sicher in definierten Bereichen unter technischer Aufsicht.
Genehmigungsverfahren

Autonomes Fahren – Innovation lenken,
Zukunft gestalten

Genehmigungsverfahren
Das Verfahren zur Zulassung von autonomen und ferngelenkten Fahrzeugen ist unterteilt zwischen eine Typzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt, eine Betriebsbereichsgenehmigung auf Landesebene und einer Fahrzeugzulassung durch die lokale Zulassungsstelle. Die Landesbaudirektion Bayern ist landesweit zuständig für Betriebsbereichsgenehmigungen für alle Strecken abseits der Autobahnen.

Arbeitsgruppe
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wird zunächst ein standardisierter Ablauf für diese Prüf- und Genehmigungsverfahren für Betriebsbereiche von autonom fahrenden bzw. fernlenkbaren Systemen erarbeitet. Diese soll dann bei künftigen Anträgen von Betreibern solcher autonomer Dienste angewendet werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Einbindung der betroffenen Kommunen und sonstigen Baulastträger.