
Eine EU-Richtlinie, die sog. IVS-Richtlinie schreibt für Bundesländer und größere Städte die Bereitstellung von Daten zur Beschilderung vor. Um der Datenbereitstellungspflicht für Beschilderungsdaten nachzukommen, plant der Freistaat den Aufbau einer Verkehrszeichen-Datenbank. Neben den Schildstandorten müssen auch die Wirkbereiche der jeweiligen Gebote bzw. Verbote erfasst werden.
Die IVS-Richtlinie umfasst folgende Verkehrszeichenkategorien:
Durch die Digitalisierung des Beschilderungs-Bestandes und die Weitergabe der Daten über den Nationalen Zugangspunkt werden Vorteile für die externe und die interne Datennutzung erwartet. Externe Abnehmer sind v.a. Navigationsprovider, die Logistikbranche, die Polizei und die Bundeswehr. Vorteile für interne Verwaltungsabläufe ergeben sich beispielsweise im Zuge der Verkehrssicherheitsarbeit, bei der Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten, bei der Straßenplanung sowie für die Pflege, Verwaltung und Dokumentation der Straßenausstattung.
Zur Befüllung einer Verkehrszeichendatenbank ist eine Ersterfassung des Datenbestandes sowie daran anschließend eine dauerhafte Datenpflege in einer Datenbank erforderlich. Die Datenbank wird im Rahmen des bestehenden Systems ArbIS als neue Funktion abgebildet. Die Daten werden am deutschen Nationalen Zugangspunkt, der Mobilithek in einem europaweit standardisierten Format abgegeben. Die Datenabnehmer können ein Abonnement auf der Mobilithek anlegen und erhalten dann aktuelle Daten im festgelegten Zyklus.